Beim Kauf eines Pferdes beträgt die gesetzliche Garantiefrist neun Tage, allerdings nur für schriftlich zugesicherte Eigenschaften. Sie müssen die festgestellten Probleme innerhalb dieser neuntägigen Frist schriftlich rügen und zwar am Gericht des Ortes, wo das Pferd untergebracht ist. Das Pferd wird dann durch einen Sachverständigen untersucht. Ist Ihre Rüge berechtigt, können Sie vom Verkäufer einen Preisnachlass im Umfang der anfallenden Behandlungskosten verlangen und einen eventuellen Minderwert. Wenn Sie diese sehr kurze «Garantiefrist» nicht nutzen, haftet der Verkäufer nicht mehr für allfällige Mängel des Tieres. In diesem Fall können Sie höchstens noch versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wegen dieser kurzen Frist empfiehlt sich vor dem Kauf ein so genannter «Ankaufsuntersuch» durch einen neutralen Tierarzt. Die Kosten dieses Checks gehen zu Lasten des Käufers. Wichtig: Diese gesetzlichen Bestimmungen sind nicht zwingend. Die Parteien können also in einem Vertrag längere Fristen vereinbaren.
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