Am 1. Mai 2014 sind die neuen Vorschriften (RPG und RPV) zur Pferdehaltung in der Landwirtschafszone in Kraft getreten. Sie bringen – wie Cofichev mitteilt – eine Reihe von Lockerungen der Bestimmungen mit sich. So wird auf Landwirtschaftsbetrieben grundsätzlich nicht mehr zwischen eigenen und fremden Pferden (Pensionspferden) unterschieden. Zudem können – unter bestimmten Voraussetzungen – befestigte Plätze für die Nutzung der Pferde errichtet werden. Auch im Bereich der hobbymässigen Pferdehaltung erfolgten punktuelle Lockerungen und Präzisierungen. Die aktualisierte Wegleitung erläutert das neue Recht und stellt es in den grösseren Zusammenhang.
Weitere Infos unter: www.cofichev.ch
NEWSLETTER
Jeden Donnerstagabend erhalten Newsletter-Abonnentinnen und -Abonnenten
ausgewählte Artikel sowie die nächsten Veranstaltungen bequem per E-Mail geliefert.
Jeden Donnerstagabend erhalten Newsletter-Abonnentinnen und -Abonnenten
ausgewählte Artikel sowie die nächsten Veranstaltungen bequem per E-Mail geliefert.