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Seit Ende letztes Jahr rücken die beiden Ambulanzen des Grosstier-Rettungsdienstes Schweiz und Liechtenstein mit Blaulicht und Wechselklanghorn aus, wenn Tierleben akut bedroht sind. Dazu erklärt Ruedi Keller: «Dies wurde möglich, da wir von der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, die für die Kantonale Feuerwehr zuständig ist, einen Leistungsvertrag erhalten haben und offiziell bei Grosstierrettungen für die Feuerwehr zur Verfügung stehen müssen.» Die Sondersignale gelten aber zur Zeit nur im Kanton Zürich, Bewilligungen von weiteren Kantonen müssen zuerst vorliegen. Wenn mit Sondersignalen ausgerückt wird, fahren die Ambulanzen aber nicht für den GTRD aus, sondern für die Feuerwehr. Der GTRD ist nach Gesetz bis jetzt nicht berechtigt mit Sondersignalen fahren zu dürfen, Blaulicht steht nur Feuerwehr, Polizei und Sanität zur Verfügung. Die Einsätze mit Sondersignalen sind zudem eng ausgelegt.

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