In der Ostschweiz (Oberstammheim und Effretikon) ist wieder Druse (siehe auch Kavallo 6/2016) aufgetreten. Etliche Veranstalter mussten daraufhin mit Minifeldern ihre Anlässe abhalten. Viele Reiterinnen und Reiter fragen sich, warum für die sehr ansteckende Infektionskrankheit keine Meldepflicht besteht? Und ärgern sich vor allem, dass behandelnde Tierärzte eine Meldung für unnötig anschauen. Auf Anfrage teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mit: «Bei der Druse handelt es sich zwar um eine ansteckende Infektionskrankheit, aber um keine Tierseuche, welche in der eidgenössischen Tierseuchenverordnung geregelt ist. Daher gilt für Druse keine Meldepflicht.
Da der Informationsaustausch bei infektiösen Krankheiten für das Ergreifen von präventiven Massnahmen aber dennoch wichtig ist, hat das BLV gemeinsam mit der Pferdeklinik der Universität Bern und der Schweizerischen Vereinigung für Pferdemedizin im November 2013 die Melde- und Informationsplattform Equinella lanciert. Auf dieser Plattform können sich Tierärzte freiwillig registrieren und infektiöse Krankheitsfälle in anonymisierter Form online melden. So werden über Equinella regelmässig Druse-Fälle gemeldet, welche anschliessend von der zentralen Fachstelle für Pferdekrankheiten gesichtet und ausgewertet werden. Dadurch wird die Gesundheitssituation der Pferde in der Schweiz überwacht und allfällige Krankheitsausbrüche frühzeitig erkannt. Auf Anfrage der Equinella-Tierärzte werden auch telefonisch oder vor Ort Beratungen durchgeführt. Der Zugang zu den Meldungen ist öffentlich. Dadurch können sich Pferdehalter und weitere Interessierte laufend über die aktuellen Geschehnisse in der Pferdepopulation Schweiz informieren.»
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