Die Einführung eines Kutschenführerscheins hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung bei seiner Dezembersitzung zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Strassenverkehr bewegt, soll demnach zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fuhrhalter gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe. Als Grund für die Einführung wird unter anderem genannt, dass Fahrer mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Strassenverkehr unterwegs seien, viele von ihnen würden aber über keinerlei Qualifikation verfügen. Mit der Einführung soll das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Strassenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt werden.
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