Aus dem Fall Hefenhofen hat der Kanton Thurgau seine Lehren gezogen und verbessert den Tierschutz. Der Hefenhofener Landwirt Ulrich K. hatte jahrelang die Vorschriften missachtet und die Veterinärbehörden an der Nase herumgeführt, bis auf den Druck aus Tierschutzkreisen der Hof vor gut zwei Jahren von der Polizei und der Armee an einem Montagmorgen geräumt wurde. Für einen medialen Hype hatten vor allem die fast 100 Pferde gesorgt. Sie wurden alle ins Kompetenzzentrum Sand-Schönbühl gebracht und dort versteigert. Abgeschlossen ist der Fall Hefenhofen freilich noch nicht. Gegen das Vorgehen ist der Landwirt gerichtlich vorgegangen, abgeschlossen ist noch nichts.
Knapp ein Jahr, nachdem eine Untersuchungskommission ihren Bericht zum Fall vorgelegt hatte, zog der Regierungsrat jetzt Bilanz. Gut die Hälfte der 18 Empfehlungen seien umgesetzt, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Als wichtigste Massnahme hat die Regierung eine Revision der Tierschutzverordnung beschlossen. Der Vollzug des Tierschutzes soll einheitlicher, moderner, transparenter und besser koordiniert werden. Die möglichen administrativen Sanktionen werden ausgeweitet: Sie reichen künftig von der Verwarnung bis zum Tierhalteverbot. Neu geregelt wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie der Kantonspolizei. Zudem plant die Regierung, ein Gesetz über das Veterinärwesen samt einer dazu gehörigen Verordnung zu erlassen. Diese sollen den Vollzug des Tierschutzes, aber auch des Tierseuchen-, des Lebensmittel- und des Tierarzneirechts umfassend regeln. Die Ausarbeitung erfordere aber noch mehr Zeit, heisst es.
Bereits umgesetzt ist laut Regierung die von der Untersuchungskommission empfohlene Reorganisation des Veterinäramts. So wurde neu eine Juristen-Stelle geschaffen und in speziellen Fällen werden in Zukunft Begleitgruppen eingesetzt. Weitere Stellen sollen im Rahmen des Budgets 2020 geschaffen werden.
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