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Wegen des positiven Befundes wurde Werner Muff von der SAKO und dem Verbandsgericht SVPS in Anwendung der «Null-Toleranz-Regel» nachträglich disqualifiziert, für 6 Monate gesperrt und mit 1000 Franken gebüsst.? Diesen Entscheid hat Werner Muff beim ordentlichen Gericht angefochten und gestützt auf ärztliche Atteste und wissenschaftliche Gutachten folgendes geltend gemacht: Nach Ansicht des die B-Proben-Analyse überwachenden Witnessing Analysts hätte die Dopingprobe gar nicht als «positiv» gewertet werden dürfen, weil die für einen eindeutigen Befund vorgeschriebenen Mindestkriterien bei der B-Probe nicht erfüllt waren. Aber selbst wenn der Urin des Pferdes tatsächlich ca. 1-20 ng/ml ODMT enthalten hätte, dann nicht wegen einer «Verabreichung» von Tramadol an das Pferd, sondern wegen einer unbewussten und unbeabsichtigten Kontamination.?Der SVPS und Werner Muff haben sich nun vor der Schlichtungsbehörde des Kantons Bern vergleichsweise darauf geeinigt, dass die 6-monatige Sperre und die Busse von 1000 Franken aufgehoben wird, aber die nachträgliche Disqualifikation bestehen bleibt, womit der Titel an Edwin Smits mit Dandiego BZ geht.  
Während die sich für eine «Nulltoleranz-Regel, einsetzenden Tierärzte das Zustandekommen des Vergleichs mit ungläubigem Kopfschütteln gelesen haben, beleuchtet Kavallo-Rechtsanwalt Bart Krenger den Entscheid aus anderer Sicht: «Der Vorgang ist nicht aussergewöhnlich. Es geht auch hier wieder um eine Kleinstmenge. Auf dem Verbandsweg wurde die von der SAKO verhängte Sanktion bestätigt, darum ging die Sache an das staatliche Gericht beziehungsweise zuerst an die Schlichtungsbehörde. Der Schlichter wird den Parteien die offenen rechtlichen Fragen und damit die Dimension des Beweisverfahrens, die Folgen und auch die Kostenfolgen aufgezeigt haben. Für den SVPS stand nicht nur – bei Unterliegen – eine massive Kostenfolge zur Diskussion, sondern auch eine weitere Infragestellung der Nulltoleranz in der Dopingverfolgung mit nachfolgender Unsicherheit. Für Muff stand ein recht grosses finanzielles Risiko im Raum, verliert er den Prozess, müsste er die Anwaltskosten beider Anwälte, alle Experten- und  Gerichtskosten tragen; wohl zehntausende von Franken. Ganz abgesehen davon, dass er sechs Monate lang nicht hätte starten könne, für einen Profi eine massive Einbusse.»

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