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Die Pferde des Hefenhofener Landwirts und Pferdezüchter Ulrich K. beschäftigen die Gerichte weiterhin. Nachdem sich erst kürzlich das Bundesgericht – die Beschwerden des Thurgauers waren samt und sonders abgelehnt worden – mit ihm befassen musste, kommt kommende Woche eine Bekannte von K. vor das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels. Die 33-jährige Frau habe vier Pferde und ein Pony hungern lassen und sich nicht angemessen um sie gekümmert, so dass sie abgemagert waren und an Hunger gelitten haben. Auch habe ihnen in der Gruppenhaltung kein ausreichend eingestreuter und trockener Liegeplatz zur Verfügung gestanden, die gesetzlich vorgeschriebenen Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten hätten ebenfalls gefehlt. Drei der fünf Equiden gehörten Ulrich K.; diese waren am 7. August 2017 auch vom Veterinäramt des Kantons Thurgau beschlagnahmt worden.
Die Staatsanwaltschaft fordert wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei und weiterer Delikte eine bedingte Geldstrafe von 2800 Franken und eine Busse von 400 Franken. Das St Galler Veterinäramt hatte die tierquälerischen Zustände im Stall der Pferdehalterin von Mels bereits im Februar 2016 entdeckt.

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