Ab dem 1. Juli haben die Schweizer Dressurrichterinnen und -richter nicht mehr nur die Vorführungen im Viereck zu benoten: Der Schweizerische Verband für Pferdesport hat nämlich beschlossen, dass der Abreitplatz an Dressurturnieren durch eine/n Richter/in oder Tages-TD/ Turnier- TD zu überwachen/zu kontrollieren sei. Anwärter hätten die Aufsicht zu Beginn nur in Begleitung eines vorher erwähnten Offiziellen zu übernehmen. Grund für diese neue Kontrollaufgabe des/der Richter/in am Abreitplatz liege in der präventiven Kontrolle, so dass allfällige Verwarnungen/Gelbe Karten vermieden werden könnten. In seiner Weisung gibt der SVPS auch vor, mit was die Überwachungsrichter auszurüsten sin: Schreibzeug, Reglemente DR, GR und Wegleitung, Formular, Gelbe Karte, Kriterienkatalog, Einordnung und Beurteilung Abreitplatz, Verwarnungsweg «Leitfaden Handlungsweg» sowie Einweg Plastik-Handschuhen zur Kontrolle der Gebisse mit Messinstrument für Kontrolle Nasenband (ab 1. Januar 2020). Alle Reiter und Begleitpersonen/Trainer, die sich auf dem Abreitplatz oder am Abreitplatz befinden unterliegen den Weisungen des/der Richter/in Abreitplatz Dressur.
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