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Im Oktober 2017 hatte es sich bereits abgezeichnet, nun dürfen die Pferdehalter in Schleswig-Holstein ganz offiziell jubeln: Der Landtag des nördlichsten Bundeslandes in Deutschland hat am Freitag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Das bedeutet, dass Gemeinden keine Pferdesteuer erheben dürfen. Diese Entscheidung betrifft unmittelbar die Einwohner Tangstedts, das im vergangenen Jahr die Einführung einer solchen Steuer beschlossen hatte.
«Das ist ein Meilenstein im bundesweiten Kampf gegen die Pferdesteuer und ein großer Erfolg für alle Pferdesportler und -züchter. Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung in Schleswig-Holstein ihr Wahlversprechen mit Nachdruck verfolgt und so schnell umgesetzt hat», sagte Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.
Dieter Medow, FN-Vizepräsident und Vorsitzender des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein e.V., hob die Bedeutung des Schulterschlusses zwischen den Pferdesportverbänden und den Pferdefreunden vor Ort hervor: «Ohne den unermüdlichen Einsatz der betroffenen Tangstedter, die zahlreiche Aktionen und Demonstrationen organisiert haben, ohne das Führen unzähliger Einzelgespräche sowie Sitzungsbesuche, wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie viel man mit gemeinsamer Anstrengung erreichen kann. Unser grosser Dank gilt deshalb allen, die sich mit so grossem Engagement für das Verbot der Pferdesteuer in Schleswig-Holstein eingesetzt haben und das in anderen Bundesländern weiterhin tun.»
Die Gemeinde Tangstedt hatte die Pferdesteuer im Juni 2017 trotz grosser Proteste der örtlichen Pferdehalter und -sportler eingeführt. Zeitgleich kündigte die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP an, dies kippen zu wollen und brachte im Juli einen Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf den Weg. Der Innen- und Rechtsausschuss beschäftigte sich in den vergangenen Monaten eingehend damit, ehe der Gesetzentwurf am heutigen Freitag dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wurde. Die Abgeordneten stimmten mit grosser Mehrheit dafür. Bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Oktober 2017 hatten die Abgeordneten zahlreiche Argumente für ein Verbot der Pferdesteuer aufgezählt. Unter anderem führten sie an, dass die Gruppe der Pferdehalter nicht willkürlich herausgepickt werden dürfe, um die maroden Haushalte der Gemeinden zu sanieren. Ausserdem würde die Steuer die Ausübung des Pferdesports, der positiven Einfluss auf Jugendarbeit, Tourismus und Landwirtschaft habe, erheblich einschränken.

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