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Der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS verfüge zwar über Reglemente und Kriterien, die einen pferdefreundlichen Reitsport zu sichern hätten, umgesetzt würden sie in der Praxis aber noch viel zu selten, schreibt der Schweizer Tierschutz STS in seinem heute veröffentlichten Turnierbericht. In den vergangenen zwei Jahren hatten STS-Leute 18 Dressur-, Spring- und Westernturniere sowie die Gala der Gangpferde in Bern besucht und dabei unsanfte Reitweisen und verbotene Praktiken auch im Bild festgehalten.  
Konstruktiver Austausch?Laut Bericht haben Fachleute des Schweizer Tierschutz STS bei ihren Turnierbesuchen verschiedene grobe Reitweisen beobachtet, die auch in den Reglementen des SVPS als «nicht pferdegerecht – sofortiger Handlungsbedarf» gelistet werden. Hierzu gehören u.a. situativ unangemessenes Treiben, unangemessener Einsatz von Gerte und Sporen oder auch bewusstes und deutliches Rückwärtswirken mit der Hand und Riegeln. Trotz erkennbarem Abwehrverhalten der Pferde oder fehlbarem Verhalten der Reiter wurde bis auf wenige Ausnahmen nicht eingegriffen. Bis Juni 2018 wurden die Turniere vom STS – ausgenommen eine Dressurprüfung in Bern – «undercover» besucht, danach outete sich der STS in Absprache mit dem SVPS zu Beginn des Turniertages bei den Turnierveranstaltern, was sich für beide Parteien als nützlich erwies. Die Zusammenarbeit wird mit den Worten gewürdigt: «Dem SVPS und den involvierten Turnierverantwortlichen gebührt besten Dank für den konstruktiven Austausch, sowohl an Sitzungen wie auch an Turnieren.» Froh über die Gespräche mit dem Tierschutz zeigt sich auch SVPS-Präsident Charles Trolliet: «Grundsätzlich waren wir mit dem Inhalt im Vergleich mit dem ersten Turnierbericht positiv überrascht. Zusätzliche Informationen sind darin aber nicht zu finden. Vor allem zeigt sich auch, dass der SVPS und der Tierschutz nicht miteinander im Kampf stehen, sondern vielmehr in die gleiche Richtung gehen!» Im Rahmen der Turnierbesuche mehrfach vom STS aufgezeichnet wurde auf Abreitplätzen die Anwendung der verbotenen Rollkur (besonders tiefe Kopf-Hals-Einstellung, bei der der Hals des Pferdes überdehnt wird). Die Schmerzen und Schäden durch diese tierschutzwidrige, gewaltsame Trainingsmethode sind erheblich. In keinem Fall haben vor Ort anwesende Offizielle interveniert. Bemerkenswert: Seit Inkrafttreten des Verbots im Jahr 2014 kam es bis heute, trotz mehrerer Anzeigen, zu keiner strafrechtlichen Verurteilung wegen Anwendung der Rollkur-Hyperflexion.
Wenn schwarze Schafe reiten?
Der Schweizer Tierschutz STS wendet sich nicht grundsätzlich gegen den Pferdesport. Denn abgesehen von den Grobheiten seien ReiterInnen zu sehen, die beispielhaft zeigten, wie mit Pferden umzugehen sei. Umso bedauernswerter, wenn immer wieder «schwarze Schafe» auffielen, die ungestraft blieben. Die Turnierverantwortlichen werden deshalb aufgerufen, die Theorie endlich in die Praxis umzusetzen und fehlbare Reiter konsequent zu sanktionieren. Mangelnde oder gänzlich fehlende Sanktionen würden den Pferden und dem Pferdesport schaden, was sich letztlich in einer rückläufigen Akzeptanz beim Publikum ausdrücke.

Im Schlusswort des 18 Seiten starken Berichts anerkennt der Schweizer Tierschutz, dass sich SVPS und auch die Reining-Szene sehr bemühen, das Wohlergehen der Pferde beim Einreiten und während der Prüfung zu gewährleisten. Sie zeigten Initiative bei gemeinsamen Besuchen an einem Dressur-, Spring- und Reiningturnier und die Verantwortlichen griffen vor Ort ein. Ziel sollte aber sein, dass ein Eingreifen inklusive Vergabe von gelben Karten selbstverständlich wird.
Der ganze Bericht kann beim Schweizer Tierschutz STS heruntegeladen werden unter www.tierschutz.com/pferde/turnierberichte

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