Sollen Pferdesportveranstaltungen in Zukunft meldepflichtig werden? In einer Revision der Tierschutzverordnung, die in die Vernehmlassung geschickt worden ist und bis zum 7. Februar dauert, ist diese Neuerung auf jeden Fall vorgesehen. Neu sollen ausserdem auch für nicht gewerbsmässige Veranstaltungen mit Tieren Regelungen in der Tierschutzverordnung formuliert werden. Insbesondere sollen künftig überregionale Tierveranstaltungen wie beispielsweise Pferdesportveranstaltungen einer Meldepflicht beim zuständigen kantonalen Veterinärdienst unterliegen. Stehen die Pferde während des Anlasses unter der Obhut des Veranstalters (beispielsweise, wenn sie über Nacht eingestallt werden), muss eine verantwortliche Person für deren Betreuung bezeichnet werden. Diese Person muss einen Sachkundenachweis (SKN Pferde) erbringen. Wird diese Regelung neu in die Verordnung aufgenommen, heisst das für die Veranstalter von Pferdesportanlässen, dass ihnen bedeutend mehr Verantwortung übertragen wird. Beantragt wird ausserdem, dass in der Tierschutzverordnung künftig nicht mehr von «Pferden», sondern von «Equiden» gesprochen werden soll, womit Ponys und Esel den Pferden gleichgestellt würden.
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