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Empörung bei verschiedensten Organisationen hat der vom Thurgauer Veterinäramt angekündigte Verkauf der 93 Pferde aus Hefenhofen in Form einer Versteigerung ausgelöst. Nicht zuletzt deshalb, weil eine Auktion, bei der das Tier unbesehen der Eignung des Käufers dem Höchstbietenden zugeschlagen wird, den Anschein erweckt, der Kanton wolle aus dem Verkauf der Pferde an Meistbietende, und damit auf dem Rücken der Opfer, möglichst viel Gewinn herausholen. Von der Hand zu weisen, sind diese Befürchtungen nicht, Anlass dazu gibt der Kanton Thurgau in seiner Pressemitteilung vom 14. August schliesslich selber, wenn er schreibt: «Details zum Verkauf werden dann vor Ort bekannt gegeben. Ein vorgängiger Telefonanruf beim Veterinäramt ist nicht notwendig.» Obwohl nach eigenen Angaben «derzeit hunderte Telefonate von hilfsbereiten Menschen eingehen würden», erachtet das Amt es für unnötig, ausführlich Auskünfte über die Pferde zu geben. Bekannt ist eben, dass unter den vielen Anrufen zahlreiche Leute sind, die noch nie ein Pferd besessen haben. Aber eben: Solange Pferde Sachen also Waren sind, kann man gegen diese Art des Verhökerns rechtlich nichts bewirken. Unter anderem darum muss allen Tieren den Hunden und Katzen bereits gewährten Sonderstatus auch eingeräumt werden, wonach sie an geeignete Plätze abgegeben werden müssen, sei es bei Scheidung, Beschlagnahmung oder wann auch immer.
Um das Drama mit den Hefenhofer Pferden nicht noch grösser zu machen, wollen sich verschiedene Organisationen nun zusammenschliessen mit dem Ziel, zumindest die schwächsten Pferde oder jene mit körperlichen Einschränkungen zu erwerben und dadurch den Tieren eine weitere Odysse zu ersparen. Claudia Steiger von der Stiftung Stinah ruft deshalb dazu auf, nicht aus Mitleid an der Auktion mitzubieten. Dieses derzeit gegenüber den Pferden verbreitete Gefühl werde letztlich nur zur Preistreiberei führen, weil in der Vermutung mitgeboten wird, der Vorbieter gewährleiste keinen guten Lebensplatz für die gebeutelten Geschöpfe. Daraus resultiert letztlich ein über den Schätzwert hinausgehender Verkaufserlös, der dem ehemaligen Tierhalter zusteht, aber vom Kanton Thurgau zur Deckung der Kosten des allzu spät eingeleiteten Verfahrens verwendet werden wird. Bei einer gemeinsamen Aktion allerdings könnten für die Pferde viele Vorteile herausgeholt werden:
– die Chancen für einen guten Lebensplatz wären viel besser,
– Käufer, die nur auf Profit aus sind, werden praktisch ausgeschlossen,
– den Pferden wird eine Tour de Suisse erspart,
– Strohmänner von Pferdehändler Ulrich K. können die Preise nicht künstlich hochtreiben oder Pferde gar zurückkaufen.

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